
Wie ich Überflüssiges bei eBay flüssig mache
Teil 5: Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Die profitable Verkaufsstrategie für Trödelkram bei eBay
Wie du mit wenigen Kniffen zum Verkaufsprofi auf der Verkaufsplattform eBay wirst und immer den besten Preis herausholst, verrate ich dir in dieser Beitragsreihe. Schritt für Schritt beschreibe ich, worauf du bei deinen Angeboten achten solltest.
Teil 5: Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Im abschließenden Beitrag dieser Miniserie erfährst du, worauf du wegen des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes aufpassen solltest.
Seit Anfang 2023 sind Plattformbetreiber wie eBay durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz verpflichtet, Informationen über die Verkäufer und deren Umsätze an die Finanzbehörden zu melden, wenn der einzelne Verkäufer übers gesamte Kalenderjahr auf
- 30 oder mehr Transaktionen oder auf eine
- Gesamtvergütung von 2.000 € oder mehr kommt.
Die Meldung an die Finanzbehörden löst zwar nicht direkt eine Steuerpflicht aus, jedoch hat dich das Finanzamt ab diesem Zeitpunkt auf dem Radar. Es könnte überprüfen, ob deine Verkäufe tatsächlich privater Natur sind oder ob du nicht vielmehr als gewerblicher Verkäufer einzustufen bist. Dies ist unter anderem der Fall, wenn du viele gleichartige Artikel verkaufst.
Ob der Gesetzgeber dir und den Finanzbehörden mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) einen Gefallen getan hat, wenn deine 32 Verkäufe von Lustigen Taschenbüchern zu 1,50 € pro Stück durchleuchtet werden, sei dahingestellt. Verkäufe von Artikeln im Bereich weniger Euro möchten ab sofort jedenfalls gut überlegt sein.
Obwohl ich die Meldegrenzen nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz nicht überschreite, führe ich seit Längerem eine Liste, in der ich alle meine privaten Verkäufe, unabhängig von der Plattform, erfasse. Im Falle eines Falles bin ich damit für Rückfragen gerüstet. In diese Liste trage ich folgende Infos ein:
- Artikelbezeichnung
- Kaufdatum (ungefähr, soweit bekannt)
- Kaufpreis (ungefähr, soweit bekannt)
- Verkaufsdatum
- Bruttoverkaufspreis
- Porto + Versand
- Gebühren eBay
- Gebühren Paypal
- Nettoverkaufserlös (d.h. Bruttoverkaufspreis abzgl. aller Kosten)
- Gewinn (d.h. Kaufpreis minus Nettoverkaufserlös)
Da ich Krempel in ganz unregelmäßigen Abständen, kunterbunt aus allen Bereichen eines typischen Familienhaushalts gemischt und in ganz unterschiedlichen preislichen Größenordnungen anbiete, dürfte der Finanzbeamte meines Vertrauens schnell vom privaten Charakter meiner Verkäufe überzeugt sein. Da waren in den letzten Monaten beispielweise:
- Ein Fachbuch
- Ein Computer-Monitor
- Ein Wanderrucksack
- Eine Kinder-Digitalkamera
- Ein Kärcher (Hochdruckreiniger)
- Ein Toslink-Digitalkabel
- Ein defekter D/A-Wandler
- Ein Flipchart/Magnetboard
- Und eine Kaffeemaschine für Nespresso-Kapseln
Auf die Plätze! Fertig! Ausmisten!
Wie du sehen konntest, ist das Einstellen und Verkaufen bei eBay ziemlich unkompliziert. Wenn du das Produkt ausreichend beschrieben hast, gute Bilder gemacht und alle sonstigen Modalitäten wie Bezahlung und Versand klar geregelt hast, steht deinem Verkaufserfolg nichts mehr im Weg. Die Erfolgsquote und der Verkaufserlös sind in der Regel höher als über andere Plattformen.
Also, leg los und miste an einem verregneten Wochenende mal ordentlich deine Wohnung aus und schaffe dir so Freiraum! So machst du Überflüssiges ganz schnell flüssig.